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Politik begrüßt den Weiterbau der K20 in Richtung Osten

Schwerte. Der Ausschuss für Infrastruktur, Stadtentwicklung und Umwelt (AISU) der Stadt Schwerte begrüßt mehrheitlich die Pläne des Kreises Unna zur Weiterführung der K20 in Richtung Osten. Mit dem Ausbau soll die K20 die Ortsdurchfahrt der B236 entlasten.

Laut Beschluss soll das Bauvorhaben nach weitergehender Planung „schnellstmöglich“ umgesetzt werden. Diese Entscheidung nahm der Technische Dezernent, Christian Vöcks, zur Kenntnis: „Der Ausbau der K20 wäre ein Baustein zur Entlastung der B236. Wann eine Realisierung erfolgen kann, ist derzeit jedoch nicht vorhersehbar.“

Der Beschluss sieht unter anderem vor, dass die Stadtverwaltung die Planungen des Kreises „fachlich unterstützt“ und „kooperativ begleitet“. Der Bürgermeister erhält den Auftrag, soweit notwendig, eine Vereinbarung mit dem Kreis für die Kosten- und Baulastübernahme von Park- und Gehweganlagen zu schließen. Die erforderlichen Haushaltsmittel seien zu gegebener Zeit in den Haushaltsplanentwurf der Stadt einzustellen.

Aktuell keine direkte Anbindung

Zum Hintergrund: Der Neubau der K10n im Jahr 2011 – heute K20 – schuf eine westliche Anbindung des Gewerbe- und Industriegebietes Binnerheide zur Entlastung der Heidestraße von der B236 bis zur Ostberger Straße. Das Ende der K20, Am Eckey, mit dem Kreisverkehr an der Ostberger Straße hat allerdings keine direkte Anbindung zum Gewerbegebiet.

Die Vorplanung des Kreises Unna sieht drei mögliche Varianten vor. Der AISU und die Kreisverwaltung favorisieren die sogenannte Variante 1: Vom Kreisverkehr Ostberger Straße wird die Straße demnach östlich parallel der A1 bis zur DB-Strecke nördlich des Gewerbe- und Industriegebiets Binnerheide geführt und enthält einen Anschluss an die Schützenstraße.

Sollten die Gremien des Kreises einer der Varianten zustimmen, vergibt der Kreis die notwendigen Gutachten. Daran schließt das Planfeststellungsverfahren an. Nach der erfolgten Vereinbarung zwischen dem Kreis Unna und dem Land Nordrhein-Westfalen erfolgt die frühe Bürgerbeteiligung und der erforderliche Grunderwerb durch den Kreis Unna.