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Ordnungsamt informiert: Verstöße werden teurer und ziehen Punkte nach sich

Schwerte. Autofahrer*innen aufgepasst! Zahlreiche Regelverstöße sind nach der kürzlich geänderten Straßenverkehrsordnung bundeseinheitlich teurer geworden und ziehen in bestimmten Fällen Punkte nach sich. Das Ordnungsamt der Stadt Schwerte möchte die Bürger*innen auf den bereits gültigen neuen Tatbestandskatalog hinweisen.

In die Zuständigkeit des Ordnungsamtes fällt die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Und hier ahndet der Gesetzgeber bestimmtes Fehlverhalten ab sofort auch mit einem Punkt neben einer erhöhten Geldbuße.

Wer durch Parken auf Gehwegen andere behindert oder dort länger als eine Stunde verbotswidrig parkt, muss tiefer in die Tasche greifen. 50 Euro kostet es ohne Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer, mit Behinderung 70 Euro zuzüglich 28,50 Euro Gebühren und Auslagen. Dazu kommt dann ein Punkt in Flensburg. Auch Behinderungen wegen Parkens auf Radwegen kommen Autofahrer*innen teurer zu stehen. Das ursprüngliche Bußgeld von 30 Euro hat sich mehr als verdoppelt auf 70 Euro zuzüglich Gebühren und Auslagen. Auch hier zieht der Verstoß einen Punkt nach sich.

Parken in zweiter Reihe

Die Ordnungsbehörde muss zudem einschreiten, wenn sie unzulässiges Parken in der zweiten Reihe erkennt: Wer dabei andere behindert, muss ebenfalls mit einem Punkt rechnen. Und wer vor einer gekennzeichneten Feuerwehrzufahrt parkt und dabei Einsatzfahrzeuge behindert, zahlt 100 anstatt 65 Euro. Und es gibt einen Punkt. Auch das Parken in Fußgängerzonen ist empfindlich teurer geworden.

„Auch Parkverstöße in eingeschränkten und absoluten Haltverboten sowie das Vergessen der Parkscheibe oder die Überschreitung der Parkzeit haben sich ebenfalls deutlich erhöht. Es handelt sich dabei um eine bundeseinheitliche Regelung, die durch meine Mitarbeiter*innen im Außendienst überwacht und geahndet wird. Wir appellieren an die Bürger*innen, diese Regeln zu beachten“, sagt Jenny Golombek, Leiterin des Ordnungsamts.

Einen Überblick über die „StVO-Novelle“ liefert diese Seite des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/K/stvo-novelle-sachinformationen.html