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Barrierefreier Umbau der Haltestellen Kreinberg

Schwerte. Kanalbauarbeiten und der barrierefreie Ausbau der Haltestellen „Kreinberg“ machen temporär eine halbseitige Sperrung der Lichtendorfer Straße in Schwerte-Ost notwendig. Während der Baumaßnahme regeln Ampeln den Verkehr.

Die Baumaßnahmen beginnen am kommenden Mittwoch (15. Januar). Spätestens am 16. April wird der Verkehr in diesem Bereich wieder ungehindert fließen, nachdem die Verwaltung die Baustelle bis zum 15. April genehmigt hat. Nach der Maßnahme werden sich Autofahrer*innen an eine neue Verkehrsführung gewöhnen müssen. Denn die Insel in der Mitte der Straße, auf der eine Straßenlaterne steht, wird in den Umbau der Haltestelle in Fahrtrichtung Innenstadt integriert und bildet am nördlichen Rand des fußläufigen Bereichs die „Ecke“, um die Verkehrsteilnehmer*innen künftig fahren müssen, wenn sie nach Schwerte wollen und auf die Ostberger Straße zufahren. Bislang konnte man die Insel in beiden Fahrtrichtungen rechts und links passieren.

So sieht die Planung aus. Plan: Stadt Schwerte

Der Umbau der Haltestellen wird zu einem großen Teil durch Mittel der ÖPNV-Infrastrukturförderung des Bundes und des Landes finanziert und geht zurück auf das Personenbeförderungsgesetz (PBefG). Die zum 1. Januar 2013 in Kraft getretene Novelle des PBefG enthält neue Regelungen zur Barrierefreiheit. Sie setzt weitreichendere Anforderungen an die Beachtung der Belange körperlich eingeschränkter Menschen. Die Aufgabenträger werden verpflichtet, in den Nahverkehrsplänen die Belange von in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Menschen mit dem Ziel zu berücksichtigen, bis 2022 eine vollständig barrierefreie Nutzung der öffentlichen Nahverkehrsangebote zu erreichen.

Damit mobilitätseingeschränkte Personen den Öffentlichen Personennahverkehr nutzen können, genügt es nicht nur, die Fahrzeuge barrierefrei auszustatten. Die Quantität der bestehenden Haltestellen erlaubt keine kurzfristige und flächendeckende barrierefreie Umgestaltung aller Haltestellen. Deshalb wurde anhand ausgewählter Kriterien eine Priorisierung der Haltestellen vorgenommen. So kann sichergestellt werden, dass die Haltestellen mit besonderen Bedarfen und mit hoher Relevanz für eingeschränkte Personen vorrangig umgebaut werden.