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​Der fremde Mann im Schwerter Pflegeheim: DAS steckt dahinter

Schwerte. Ein Prozess vor dem Landgericht wird morgen (Mittwoch, 8. Januar) für ein großes Medienecho sorgen: Was hatte Ahmet D. (46) am Morgen des 30. März letzten Jahres im Pflegeheim „Haus am Stadtpark“ (Beckestraße) vor?

Der Vorwurf: Um 7.15 Uhr schlich er sich ins Zimmer einer 90-jährigen Seniorin und bedrängte sie. Er packte sie am Arm und führte sie ins Badezimmer, wo sie sich entkleiden und waschen sollte. Doch die ältere Dame wehrte sich erfolgreich, drängte den Mann hinaus und verriegelte die Tür.

Was steckt dahinter?

Der Angeklagte ist ledig, hat keine Kinder und wohnte damals in direkter Nachbarschaft des Pflegeheims. Er steht unter gesetzlicher Betreuung, seine
Schwester ist die Betreuerin. Um 8.05 Uhr desselben Tages – so die Anklageschrift – soll Ahmet D. in ein anderes Zimmer des Altenpflegeheims
eingedrungen sein. Dort hätte er eine 83-jährige demenzkranke Frau sexuell bedrängt. Er verriegelte die Tür von innen und entblößte den Unterkörper der alten Dame vollständig.

Ein dritter Vorfall wurde bereits im Vorfeld des Verfahrenseingestellt: Die Seniorin hatte dem Eindringling erlaubt, sie zu duschen – weil sie ihn irrtümlich für einen Pfleger hielt. Als ihr die Berührungen im Intimbereich zu unangenehm wurden, schickte sie den Fremden aus dem Zimmer und er befolgte das artig. Doch auf dem Sofa hatte er seinen beigefarbenen Pullover vergessen. Darauf befand sich seine DNA. So kamen die Ermittler dem Angeklagten schließlich auf die Schliche.

Angeklagter schämt sich

Seit dem 1. Juli befindet sich Ahmet D. in Untersuchungshaft in der JVA Hagen. Er ist 15-mal vorbestraft und saß bereits im Alter von 22 Jahren wegen schwerer räuberischer Erpressung für dreieinhalb Jahre im Jugendgefängnis. Zu den Vorfällen im Schwerter Altenpflegeheim, die als gewalttätige sexuelle Nötigung angeklagt sind, hatte er sich bereits in einem Haftprüfungstermin am 25. Oktober geäußert.

„Die Vorwürfe stimmen und ich schäme mich dafür“, so Ahmet D. damals. Er sei zwei Tage lang auf einem „Kokaintrip“ gewesen und hätte einen „Filmriss gehabt“. Die 1. Große Strafkammer unter Vorsitz von Richter Jörg Weber-Schmitz wird auch darüber zu befinden haben, ob die Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet werden muss.