Dortmund und Schwerte wollen gemeinsame Schulvereinbarung
Schwerte. Dortmund und die Stadt Schwerte wollen ab dem kommenden Schuljahr eine Beschulungsvereinbarung schließen. Die Vereinbarung würde Dortmunder Kindern die Aufnahme an Schwerter Schulen erleichtern. Der Verwaltungsvorstand der Stadt Dortmund befasste sich in seiner heutigen Sitzung mit dem Entwurf und leitete die Beschlussvorlage an die politischen Gremien weiter.
Grundsätzlich können Eltern in Nordrhein-Westfalen die Schule für ihre Kinder frei wählen. Kinder, die in den Grenzgebieten zwischen den Städten leben, gehen häufig in der Nachbarstadt zur Schule, wenn z.B. Verkehrsanbindungen günstiger sind. Eine Kommune kann Kinder aus der Nachbarstadt aus reinen Kapazitätsgründen nur dann ablehnen, wenn der Rat dieser Stadt einen entsprechenden Beschluss gefasst hat. Dies ist bei der Stadt Schwerte der Fall, so dass Dortmunder Kinder an Schwerter Schulen mehrfach abgelehnt wurden. Dies führte immer wieder zu Unmut bei den betroffenen Eltern.
Mit dem nun ausgehandelten Entwurf einer Beschulungsvereinbarung zwischen den Schulträgern ist die Grundlage dafür geschaffen, dass künftig Kinder aus Dortmund Schwerter Kindern gleichgestellt werden. Schulkinder aus beiden Städten haben dann den gleichen Status und können nicht mehr rein aus Kapazitätsgründen abgelehnt werden. „Wenn diese Vereinbarung die Zustimmung beider Räte gefunden hat, ist die Grundlage dafür gelegt, dass Schulfriede an der Grenze zwischen Dortmund und Schwerte einkehren kann. Ein Erfolg für die Eltern aus Holzen und Höchsten, über den ich mich sehr freue“, sagt Dortmunds Schuldezernentin Daniela Schneckenburger.
Der Entwurf der Beschulungsvereinbarung ist mit der Bezirksregierung Arnsberg abgestimmt. Die Vereinbarung ermöglicht es den Kindern der Höchstener Grundschule und der Eintracht-Grundschule in Dortmund-Hörde, am Friedrich-Bährens-Gymnasium oder Ruhrtal-Gymnasium in Schwerte aufgenommen zu werden. Gesamtschulen sind von der Vereinbarung aus Kapazitätsgründen ausgenommen. Der Entwurf sieht zunächst eine Laufzeit für die Schuljahre 2020/21 bis 2025/26 vor.
Die Räte beider Kommunen befassen sich jeweils in ihrer Septembersitzung mit der Beschulungsvereinbarung.