Infoveranstaltung zum Ausbau der B236
Schwerte – Nicht nur die B236 wird zwischen dem Freischütz und den Autobahnanschlussstellen umgebaut, auch in ihrem weiteren Verlauf Richtung Ostentor soll der Verkehrsfluss verbessert und die Attraktivität gesteigert werden.
Zum Planfeststellungsverfahren findet am Donnerstag, 23. Mai eine Einwohnerinformationsveranstaltung in der Aula des Friedrich-Bährens-Gymnasiums (Ostberger Straße 17) statt. Sie beginnt um 17 Uhr. Dort informiert der Landesbetrieb Straßenbau NRW über Pläne zum Ausbau der B236 in der Ortsdurchfahrt Schwerte und über das Planfeststellungsverfahren, das die Bezirksregierung Arnsberg durchführt. Die Baumaßnahme umfasst den Ausbau der gesamten Ortsdurchfahrt Schwerte von der Kreuzung B236 (Bethunestraße) / L673 (Ostenstr. / Schützenstr.) bis zur Kreuzung Am Eckey (K20) / Talweg südlich der Autobahn . Die B236 gilt als wichtigste Verkehrsachse für Schwerte, die als Bundesstraße auch der Aufnahme überregionaler Verkehre dient.
Der Ausbau der Ortsdurchfahrt Schwerte beinhaltet die abschnittsweise Fahrstreifenerweiterung der durchgehenden Fahrbahn und der Knotenpunktbereiche zur Erhöhung der Qualität und der Leistungsfähigkeit des Kraftfahrzeugverkehrs sowie die Errichtung von Radwegen. Des Weiteren wird im Bereich des Knotenpunktes B236 / L648 (Karl-Gerharts-Str.) die bestehende Eisenbahnüberführung („Rechteckbrücke“) zugunsten erweiterter Fahrstreifen erneuert.
Pläne liegen im Rathaus aus
Pläne zum Ausbau liegen von Montag, 6. Mai an bis zum 5. Juni im Rathaus der Stadt Schwerte aus. Am 6. Juni beginnt dann für die Öffentlichkeit die Einwendungsfrist. Sie dauert bis zum 19. Juni. Die Stadt Schwerte hat noch bis zum 12. Juli die Möglichkeit, etwaige Einwände zu formulieren. Eingehende Einwendungen werden dem Landesbetrieb Straßenbau NRW zur Gegenäußerung zugeleitet. Sollte im Anschluss daran ein Erörterungstermin anberaumt werden, wird dieser rechtzeitig bekannt gegeben. Sofern keine Planänderungen angestrebt werden, erstellt die Bezirksregierung Arnsberg anschließend unter Abwägung aller privaten und öffentlichen Interessen den Planfeststellungsbeschluss.