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Drogen im Asylheim: Strafe zur Bewährung

Schwerte-Holzen – Der Prozess um den Drogenhandel in einem Asylheim in Schwerte (wir hatten exklusiv berichtet): Ein Jahr und neun Monte Gefängnis lautete das Berufungsurteil des Landgericht Hagen. Die gegen den Afghanen Mohammad S. (28) verhängte Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Nach fast zehn Monaten Untersuchungshaft kam er gestern frei.

Zuvor hatte der Angeklagte erstmals ein volles Geständnis abgelegt und das ihm vorgeworfene Delikt eingestanden: Unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge. Bei dem Asylbewerber, der in seinem Heimatland als Polizist arbeitete und 2014 in die Bundesrepublik floh, fanden die Ermittler mehr als zwei Kilogramm Marihuana. Am 19. Oktober vergangenen Jahres war die Sammelunterkunft für Flüchtlinge im Ortsteil Holzen, Zum Großen Feld, von Kripobeamten durchsucht worden. In einem Schrank in Zimmer 40 lagerten in einer Tüte 1990 Gramm Marihuana in weniger guter Qualität, zudem 121 abgepackte Tütchen mit Marihuana in bester Qualität, sowie eine Feinwaage.

Der Angeklagte habe durch die erlittene Untersuchungshaft nun erstmals eine Freiheitsstrafe zu spüren bekommen, befand der Vorsitzende Richter Dieter Krause: „Das Gericht geht deshalb davon aus, dass er sich in Zukunft straffrei führen wird.“  Mohammad S. muss als Bewährungsauflage zusätzlich 100 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten. Nach seinem Mittäter, dem Pakistani Iftekhar Saad (35) wird noch immer international gefahndet.

Wir berichteten im Voraus exklusiv:

Brisanter Drogenfund im Asylheim in Schwerte