Fahrverbote auf geltender Rechtsgrundlage möglich

Die besagte Medieninformation der Stadt Dortmund: Zur Einhaltung des Grenzwertes für Stickoxid (NOx) sind laut Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) Leipzig vom 27. Februar 2018 beschränkte Fahrverbote für bestimmte Dieselfahrzeuge in Städten rechtlich und tatsächlich nicht ausgeschlossen. Auf Grundlage dieses Urteils ist davon auszugehen, dass die Bezirksregierung Arnsberg zusammen mit der Stadt Dortmund für die Brackeler … Fahrverbote auf geltender Rechtsgrundlage möglich weiterlesen