Richtigstellung: Gesponserte Facebook-Werbung

In eigener Sache:

In unserem Beitrag von Mittwoch, 31. Januar haben wir – gemeinsam mit Rechtsanwalt Christian Solmecke – u.a. über Schleichwerbung via dem sozialen Netzwerk „Facebook“ berichtet. Dabei lag unserer Redaktion aus parteiinternen Quellen, ein Beispiel von Adrian Mork vor. Er soll – so der Informant – für einen Beitrag über ein Fitnessstudio, den Kurs bezahlt bekommen haben. Nach Hinweisen durch die Grünen stellte sich dies als nicht richtig raus. Unsere Redaktion ist von der Richtigkeit des Hinweises ausgegangen. Dadurch ist die rechtliche Situation komplett anders. Dass, dieser Hinweis nicht richtig war bedauere ich sehr und spreche meine Entschuldigung aus.

Ihr,
Lukas Pohland
Redaktionsleiter