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Stadt sucht Jugendschöffen

Schwerte – Neben der Wahl der Schöffinnen und Schöffen sind auch gleichzeitig die Wahlen der  Jugendschöffinnen und -schöffen. So sucht die Stadt Schwerte ebenfalls für die Dauer von fünf Jahren zum 1. Januar 2019 Jugendschöffinnen und Jugendschöffen, die am Jugendschöffengericht Hagen und an der Jugendkammer des Landgerichts Hagen als Vertreterinnen und Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Jugendstrafsachen teilnehmen.

Die Bewerberinnen und Bewerber sollten am 1. Januar 2019 zwischen 25 und 69 Jahren alt sein und müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen sowie die deutsche Sprache in ausreichendem Maß beherrschen. Außerdem müssen Bewerberinnen und Bewerber Schwerter Bürgerin oder Bürger sein und mindestens ein Jahr in Schwerte wohnen. Vorbestrafte Personen und solche, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, anhängig ist, sind von der Wahl zur Schöffin oder Schöffen ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige, wie beispielsweise Richter, Polizeibeamte, Bewährungshelfer oder ähnliche sowie Religionsdiener, sollen nicht zu Jugendschöffinnen und -schöffen gewählt werden.

Das verantwortungsvolle Amt einer Jugendschöffin und eines Jugendschöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils. Die Bewerberinnen und Bewerber sollten erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein. Sie sollen aber vor allem auch bestimmte Grundfähigkeiten mitbringen, die notwendig dazu gehören, wenn man über Jugendliche und junge Erwachsende qualifiziert urteilen soll. Jugendschöffen sollten sich in verschiedene soziale Milieus hineindenken und das Handeln eines Jugendlichen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können.

Interessierte Schwerter Bürgerinnen und Bürger können sich ab sofort bis spätestens zum 2. März  bei der Stadt Schwerte, Bereich Jugend und Familien, Am Stadtpark 1, 58239 Schwerte bewerben. Entsprechende Bewerbungs- und Vorschlagsformulare können auf der Homepage der Stadt Schwerte unter www.schwerte.de/rathaus in dem Anliegen „Wahl der Schöffinnen und Schöffen“ heruntergeladen werden. Für Fragen und Informationen rund um die Schöffenwahl steht Rainer Szepan vom Bereich Jugend und Familien unter der Rufnummer 02304/104-367 oder per E-Mail: rainer.szepan@stadt-schwerte.de  zur Verfügung. Meldeschluss ist Freitag, der 2. März.