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Dreieinhalb Jahre Haft für Schwerter Drogendealer

Hagen/Schwerte – Das Urteil ist gefallen: Der Drogendealer aus Schwerte wurde zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Doch er wird wohl die Strafe nicht im Gefängnis absitzen müssen. Denn das Landgericht Hagen ordnete an, dass der 24-Jährige aus Holzen in einer Entziehungsanstalt untergebracht werden muss. Die Zeit in der Therapieeinrichtung wird auf die Haftstrafe angerechnet. Sollte der Drogenentzug erfolgreich verlaufen, könnte die Reststrafe zur Bewährung ausgesetzt werden.

Volle Schuldfähigkeit

Nach Auffassung des psychologischen Gutachters, der im Prozess gehört wurde, sei der Zeitrahmen für eine erfolgreiche Therapie bei etwa „zwei Jahren“ anzusetzen. Trotz seiner eigenen Drogenabhängigkeit müsse der Angeklagte, der damals täglich rund 5 Gramm Cannabis konsumierte, als „voll schuldfähig“ eingestuft werden. Er sei ein „Drogenkonsument, der sich in der Drogenszene recht sicher bewegt hat“. Dort war er unter den Spitznamen „John“ und „Jonny“ bekannt. Der Gutachter bejahte einen „Hang zu Straftaten. Die Wahrscheinlichkeit, dass von ihm weitere Straftaten begangen werden, liegt derzeit bei über 50 Prozent.“

Dem Angeklagten waren sieben Verkäufe von Rauschgift vorgeworfen worden (wir berichteten). Anfang des Jahres hatte er einem Mittelsmann der Polizei mehrfach Marihuana verkauft: Auf dem Marktplatz in Schwerte, auf dem Lidl-Parkplatz in Westhofen oder im Schatten der St.-Viktor-Kirche. Den schwersten Vorwurf, auch an einen 12-jährigen Jungen Marihuana verkauft zu haben, stellte das Gericht ein. Und auch der Vorwurf des „bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln“ wurde von den Richtern im Urteil nicht aufrecht erhalten: Ob der Baseballschläger, der bei der Hausdurchsuchung neben dem Bett gefunden wurde, „der Verteidigung des Drogenlagers diente“? Dazu wollten die Richter keine Feststellungen mehr treffen.

Vorsitzender Richter Jörg Weber-Schmitz in seiner Urteilsbegründung: „Die Kammer erkennt auf vier Fälle des unerlaubten Handels mit Betäubungsmitteln und auf zwei Fälle des unerlaubten Handels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge.“ Der Vertrauensperson der Polizei hatte der Angeklagte insgesamt 61,9 Gramm Marihuana verkauft. „Bei der Durchsuchung seiner Wohnung wurden weitere 181,2 Gramm Marihuana entdeckt.“ Zudem habe er dem Polizei-Mittelsmann angeboten, ein Kilo Marihuana zum Preis von 6500 Euro besorgen zu können.

Der Verurteilte nahm noch im Gerichtssaal das Urteil an. Seine Mutter und seine Freunde verabschiedeten sich: Sie umarmten ihn kurz, bevor er in in Handschellen abgeführt wurde.