Ratssaal im Rathaus bis auf Weiteres gesperrt
Schwerte – Die für kommenden Mittwoch, 6. Dezember, geplante Verabschiedung von Bürgermeister a. D. Heinrich Böckelühr muss in den Bürgersaal verlegt werden. Das teilt die Stadt Schwerte mit. Aus Sicherheitsgründen ist der Sitzungsaal im Rathaus ab sofort vorläufig gesperrt.
Der Verwaltungsvorstand der Stadt Schwerte legte in seiner heutigen Sitzung am 05. Dezember die weiteren Maßnahmen fest. Demnach werden zurzeit Tagungsorte für die Sitzungen des Rates und seiner Ausschüsse gesucht. Die Stadtwerke Schwerte haben sich schon bereit erklärt, bei einigen Terminen auszuhelfen. Einige Ausschusssitzungen können auch in einem kleineren Sitzungssaal im Rathaus stattfinden.
Ohnehin war im kommenden Jahr geplant, mit der Sanierung des Daches des im Jahre 1914 erbauten und unter Denkmalschutz stehenden Verwaltungsgebäudes zu beginnen, um dann im weiteren Verlauf eine umfassende Sanierung fortzusetzen. „Im Benehmen mit dem Rat der Stadt Schwerte werden wir Anfang nächsten Jahres die weiteren notwendigen umfassenden Sanierungsmaßnahmen einleiten“, erklärte Erster Beigeordneter Hans-Georg Winkler. Zunächst wird mit dem kürzlich gegründeten Baubeirat in seiner bereits für den 30. Januar 2018 terminierten Sitzung der weitere Weg der Sanierung beraten.
Ein unabhängiger Sachverständiger hat mittlerweile die von der städtischen Fachverwaltung verfügte Sperrung, die bereits am vorigen Freitag vorläufig ausgesprochen worden war, bestätigt. Bei der Herrichtung des Ratssaales für die Verabschiedungsfeier war aufgefallen, dass sich größere Mengen Putz von der Decke abgelöst hatten. Vorsorglich waren deswegen die städtischen Hochbauingenieure alarmiert worden, die die Sperrung nach Inaugenscheinnahme umgehend anordneten.
Hintergrund für die Sperrung ist in die Decke eingedrungene Feuchtigkeit, die in Verbindung mit dem jahreszeitlich bedingten Temperaturgefälle zu einem Austrag von Mineralien aus dem Putz geführt hat. Fachleute sprechen von „Salzausblühungen“. Hierdurch wurde die Materialeigenschaft des Putzes in der Art verändert, dass der Haftverbund im Putz selbst und zwischen Putz und Trägermaterial nicht mehr gegeben ist. „In Verbindung mit dem sich an gleicher Stelle befindenden und größer werdenden Riss, muss jederzeit mit dem Herabfallen der geschädigten Putzfläche gerechnet werden“, heißt es in der schriftlichen Verfügung des Zentralen Immobilienmanagements der Stadtverwaltung. Und weiter: „Da die geschädigte Putzfläche Bestandteil der gewölbten Deckenkonstruktion ist und im Druckbereich dieser liegt, kann die Auswirkung eines Ablösens der geschädigten Stelle auf die gesamte Deckenkonstruktion nicht hinreichend beurteilt werden.“
Wenngleich die Decke über der Empore nicht mit der Decke über dem Ratssaal verbunden ist und in diesem Bereich auch nicht mit Schäden an der Decke zu rechnen ist, werden die Vibrationen aus dem Begehen in das Dachtragwerk und damit auch in die Decke über dem Ratssaal übertragen. Aus diesem Grund ist die Empore ebenfalls als Verkehrsweg bis auf weiteres tabu.